Samtgemeinde Scharnebeck
Gleichstellungsbeauftragte
Frau Hannelore Tomaszewski
Marktplatz 1
21379 Scharnebeck
Telefon: Während der Sprechzeiten: 04136- 907- 27, außerhalb 04139- 71 51
Fax: 01212 - 50 41 08 186
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte-scharnebeck@web.de
Seit dem 11.05.2006 ist Frau Hannelore Tomaszewski aus Artlenburg für die Samtgemeinde Scharnebeck als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte tätig.
Die gelernte Sparkassenkauffrau Hannelore Tomaszewski engagiert sich politisch, ist Mitglied im Fleckenrat in Artlenburg und im Samtgemeinderat in Scharnebeck. Darüber hinaus leitet sie den DRK-Ortsverein Artlenburg. Die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gesellschaft und damit zusammenhängend die Rolle der berufstätigen Frauen und Mütter sind Dinge, die ihr besonders am Herzen liegen. Die Samtgemeindeverwaltung in Scharnebeck und Lebens- und Berufsumstände der Frauen in allen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde sind ihr Betätigungsfeld.
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten:
Jeden 1. Donnerstag im Monat von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Samtgemeindeverwaltung Scharnebeck, Zimmer 1.04 - kleines Sitzungszimmer, Marktplatz 1 in 21379 Scharnebeck (vorherige tel. Anmeldung empfohlen)
Telefonische Erreichbarkeit:
Während der Sprechzeiten 04136 – 907 47
Außerhalb der Sprechzeiten 04139 – 7151
Fax: 0 12 12 - 50 41 08 186
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte-scharnebeck@web.de
Aufgaben:
- intern für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Samtgemeindeverwaltung Scharnebeck
- extern für die Einwohnerinnen und Einwohner der Samtgemeinde Scharnebeck
Die Gleichstellungsbeauftragte
- informiert, berät und unterstützt bei geschlechtsspezifischen Benachteiligungen
- initiiert und unterstützt Frauenförderung – nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen, die die Gleichberechtigung von Frau und Mann betreffen
- berät Frauen, die am Arbeitsplatz Mobbing erleben
- berät Frauen, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden
- unterstützt Modelle der flexiblen Arbeitszeitgestaltung
- vermittelt Rat suchende Frauen an Beratungsstellen und Einrichtungen
Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten unterliegt der Schweigepflicht!!!