Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Samtgemeinde Scharnebeck - Fachbereich III - Schulen und Bauen
Postanschrift:
Marktplatz 1
21379 Scharnebeck
Leistungsbeschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Spezielle Hinweise
Die jeweilige Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Scharnebeck ist bei den Gemeindestra?en zust?ndig. Die Kontaktdaten der Mitgliedsgemeinden
finden Sie unter den nachstehenden Link.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012