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Bekanntmachung der Gemeinde Hohnstorf Bebauungplan Nr. 15 "Indoor-Kita am Sportplatz"

Bebauungsplan Nr. 15 „Indoor-Kita am Sportplatz"
Bekanntmachung der Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB Bekanntmachung der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauG

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hohnstorf (Elbe) hat in seiner Sitzung am
03.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Indoor-Kita am Sportplatz"
beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung gebilligt. Es wurde die
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beschlossen.
Ziel der Planung ist, Umbau und Umnutzung einer abgängigen Tennishalle zu einer Indoor-
Kita zu ermöglichen. Die Kita soll neben großen Tobeflächen im Innern der Halle einen
Außenspielbereich südlich derTennishalle auf 1.500 m2 erhalten. Die Erschließung ist
bereits vorhanden. Vorgesehen ist, im Zuge nachhaltiger Stadtplanung keine neuen
Parkplätze auszuweisen, da die Stellplätze der Sportanlagen zu Betriebszeiten der Kita
weitgehend ungenutzt sind und daher von der Kita mitgenutzt werden können. Die Planung
wird nach § 13a BauGB durchgeführt. Eine Eingriffsbeurteilung mit entsprechenden
Festsetzungen zum Ausgleich ist Bestandteil des Bebauungsplans, um Belange von Natur
und Landschaft angemessen zu berücksichtigen. Als Wiedernutzbarmachung einer Fläche
des Siedlungsbereichs kommt die Planung mit einem Minimum an Eingriffen in Natur und
Landschaft aus und stellt die Vorzugsvariante eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs mehrerer
Varianten dar.
Der räumliche Geltungsbereich liegt in der Gemeinde Hohnstorf (Elbe), im Süden der
Sportanlage südlich der B 209. Für den Bebauungsplan werden knapp 6.000 m2 des
Flurstücks 14/3, Flur 5 der Gemarkung Hohnstorf in Anspruch genommen. Die Lage im Ort
ist auf nachfolgendem Plan gekennzeichnet; die genaue Abgrenzung kann dem
Bebauungsplan entnommen werden.
Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 „Indoor-Kita am Sportplatz" und die
Begründung liegen aus gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 3 des Plansicherstellungsgesetzes
(PlanSiG) in der Zeit von

Montag, dem 09.09.2024 bis Freitag, dem 11.10.2024
bei der Gemeinde Hohnstorf(Elbe), Schulstraße 1a, 21522 Hohnstorf/Elbe während der
allgemeinen Sprechzeiten
Montag - Freitag von 8.00 -12 Uhr
Montag auch von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
und in der Samtgemeindeverwaltung, Marktplatz 1, 21379 Scharnebeck (auf dem Flur vor
dem Büro 2.03) während der Dienststunden
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag auch 14.00 -18:00 Uhr
Die Unterlagen können außerdem im Internet auf der Homepage der Gemeinde Hohnstorf
unter dem Link www.hohnstorf.de/aktuelles eingesehen werden.

Komplette Informationen als PDF