B 209: Arbeiten zur Fahrbahnerneuerung zwischen Artlenburg und Hohnstorf starten am 7. Oktober 2024
Die Fahrbahnerneuerung im Zuge der B 209 zwischen Artlenburg und Hohnstorf beginnt am 07. Oktober 2024. Die Fahrbahn wird zeitgleich zur Sperrung der Elbquerung ca. 6 Wochen unter Vollsperrung erneuert.
LÜNEBURG. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt in diesem Jahr die Erneuerung des ca. 3.600 m langen Abschnitts der Bundesstraße 209 (B 209) von der Elbe-Seiten-Kanal-Brücke bei Artlenburg bis zum Knotenpunkt B 209 / L 219 in Hohnstorf im Landkreis Lüneburg durch. Der Fahrbahnzustand macht es erforderlich, dass die vorhandene Asphaltbefestigung instandgesetzt werden muss. Der Geh- und Radverkehr kann weiterhin die Baustelle passieren.
Die Fahrbahnerneuerung erfolgt unter Vollsperrung ab dem 07.10.2024. Für diese Arbeiten sind ca. sechs Wochen vorgesehen. Zeitgleich führt das Land Schleswig-Holstein Instandsetzungsarbeiten am Hang an der B 209 in Lauenburg ebenfalls unter Vollsperrung durch.
Der Verkehr der B 209 wird aus Richtung Lüneburg kommend in Brietlingen über die K 29 Richtung Scharnebeck, weiter über die K 53 über Echem bis Bullendorf und über die L 219 bis Hohnstorf geleitet. Die Umleitung in Gegenrichtung erfolgt gleichermaßen in umgekehrter Reihenfolge.
Bereits aus Artlenburg kommend ist in Richtung Hohnstorf die vorstehende Umleitungsstrecke zu nutzen.
Im Anschluss an die Arbeiten auf der B 209 finden auf der L 219 zwischen Hohnstorf und Bullendorf Arbeiten auf ca. 100 m am Fahrbahnrand statt. Die Sanierung erfolgt unter halbseitiger Sperrung. Der Verkehr wird mittels mobiler Lichtsignalanlage am Baufeld vorbeigeführt.
Die Nutzenden der öffentlichen Verkehrsmittel werden gebeten, die Aushänge der Verkehrsbetriebe an den Haltestellen zu beachten.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 1,2 Millionen Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen.
Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden und Anliegenden des Baufeldes sowie der Umleitungsstrecken um Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Störungen und Beeinträchtigungen.
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