Aktuelles in der Samtgemeinde

WSV im Bekleidungstreff ab dem 19. Januar

Ab dem 19. Januar beginnt der Winterschlussverkauf im Bekleidungstreff.

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Öffnungszeiten der Tourist-Info in den Wintermonaten

In den Wintermonaten von November bis Februar hat die Tourist-Info Sonntags geschlossen. Über die Feiertage hat die Tourist-Info vom 19. Dezember 2025 bis zum 4. Januar 2026 nicht geöffnet. Ab Montag 5. Januar 2026 sind wir wieder für Sie da.

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Elbmarsch E-Bike

Unter dem Namen „Elbmarsch E-Bike“ bietet die Touristinformation der Samtgemeinde Scharnebeck ein unkompliziertes Angebot für alle, die die Region per Rad erkunden möchten. Zusätzlich stehen an der Touristinformation E-Bike-Ladestationen sowie mehrere öffentliche Fahrradreparaturstationen in der Samtgemeinde bereit.

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Wahlen

Ergebnisse zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, unter folgendem Link können Sie sich über die aktuellen Wahlergebnisse informieren:

Information zu Briefwahlunterlagen

Information: Versendung von Briefwahlunterlagen im Wahlkreis 37 „Lüchow-Dannenberg – Lüneburg“

Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 als PDF

Ergebnisse zur Europawahl am 09.06.2024

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, unter folgendem Link können Sie sich über die aktuellen Wahlergebnisse informieren:

Informationen zur Briefwahl für die Europawahl am 09.06.2024

Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Scharnebeck, die am Tag der Europawahl verhindert sind oder nicht in ihrem Wahlraum wählen möchten, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

Ergebnisse zur Landtagswahl am 09.10.2022

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, unter folgendem Link können Sie sich über die aktuellen Wahlergebnisse informieren:

Kommunalwahlen 2021 - Ergebnisse

Hier geht es zu der Internetpräsentation der Samtgemeinde Scharnebeck und zur Gesamtübersicht des Landkreis Lüneburg

Wahlen als Grundlage der Demokratie

Ohne freie Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Sie sind die wichtigste Form demokratischer Kontrolle und im Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 2 verankert. Wer nicht wählt, verzichtet auf sein Recht, die örtlichen politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten mitzugestalten.