Die Samtgemeinde Scharnebeck hat im Frühjahr durch ein Fachunternehmen, eine Vielzahl von im letzten Jahr mit EPS befallenen Eichen, mittels eines Biozids, einer Profilaxe unterzogen.
Trotz dieser vorbeugenden Maßnahme ist der EPS Befall in diesem Jahr, wie im gesamten norddeutschen Raum, auch in unserer Samtgemeinde stark erhöht.
Der Eichenprozessionsspinner ist ein Schmetterling, dessen Raupen meist in den Monaten April bis Juli auftreten. Bekannt ist die Art vor allem wegen ihrer feinen Brennhaare, die bei Menschen gesundheitliche Beschwerden auslösen können. Dazu gehören Hautreizungen, Juckreiz, Augenreizungen sowie Beschwerden der Atemwege. Die Brennhaare können durch den Wind verbreitet werden und bleiben auch über längere Zeit wirksam.
Wo tritt der Eichenprozessionsspinner auf?
Die Raupen leben an Eichen und bilden dort auffällige Gespinstnester am Stamm oder in den Astgabeln.
Vorgehensweise der Samtgemeinde Scharnebeck:
Die Samtgemeinde Scharnebeck notiert befallene Bereiche, die im Ordnungsamt gemeldet werden und bewertet diese hinsichtlich möglicher Gesundheitsrisiken. Eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erfolgt gezielt an besonders sensiblen und stark frequentierten Standorten.
Hierzu zählen insbesondere:
Kindertagesstätten
Schulen
Spielplätze
Sport- und Freizeitanlagen
Seniorenheime
Bushaltestellen
Durch diese risikoorientierte Vorgehensweise werden die vorhandenen Ressourcen dort eingesetzt, wo ein wirksamer Schutz der Bevölkerung am dringendsten erforderlich ist.
Warum erfolgt keine flächendeckende Bekämpfung?
Der Eichenprozessionsspinner ist mittlerweile in vielen Regionen heimisch und tritt großflächig auf. Eine vollständige Bekämpfung aller befallenen Eichen im Samtgemeindegebiet ist weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar. Daher konzentriert sich die Samtgemeinde auf die o.g. Bereiche in denen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für Bürgerinnen und Bürger besteht und setzt dort entsprechende Fachfirmen ein, die die Nester entsorgt. An weniger frequentierten Stellen werden Hinweisschilder aufgestellt.
Was können Bürgerinnen und Bürger tun?
Auch die Bevölkerung kann dazu beitragen, Gesundheitsrisiken durch den Eichenprozessionsspinner zu minimieren:
Halten Sie Abstand zu befallenen Eichen und den Gespinstnestern.
Berühren Sie weder Raupen noch Nester, auch wenn diese verlassen erscheinen.
Informieren Sie Kinder über die Gefahren und weisen Sie auf die Notwendigkeit hin, Abstand zu
halten.
Führen Sie Hunde möglichst an der Leine und vermeiden Sie den Kontakt mit Nestern und Raupen.
Vermeiden Sie bei starkem Befall den Aufenthalt unter betroffenen Eichen, insbesondere an warmen und trockenen Tagen, da die Brennhaare dann leichter durch die Luft verbreitet werden können.
Befall auf Privatgrundstücken
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind für die Verkehrssicherheit auf ihrem Grundstück grundsätzlich selbst verantwortlich. Befinden sich befallene Eichen auf Privatflächen und besteht eine Gefährdung für Bewohner, Besucher oder angrenzende öffentliche Bereiche, sollten geeignete Fachfirmen mit der Begutachtung und gegebenenfalls der Entfernung der Nester beauftragt werden. Eine eigenständige Entfernung wird aufgrund der gesundheitlichen Risiken nicht empfohlen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung