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Bauamt

Informationen & Tipps rund ums Bauen

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindliche Festsetzung der Bodennutzung, mithin aller wesentlichen Angaben über die künftige Gestaltung des Gebietes. Sie können aus dem Bebauungsplan Straßen, Grünanlagen, öffentliche Anlagen und Gebäude ersehen, ferner können Sie dem Plan entnehmen:

- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Bauweise, Baugrenzen
- Verkehrsflächen

Art der baulichen Nutzung

Im Bebauungsplan sind - soweit erforderlich - die für die Bebauung vorgesehene Fläche nach der besondern Art der baulichen Nutzung dargestellt.
Diese Arten der baulichen Nutzung sind:

W = Wohnbaufläche
WR = Reines Wohngebiet
WA = Allgemeines Wohngebiet (Wohngebäude, Läden, Lokale, kulturelle Einrichtungen)
WB = Besonderes Wohngebiet (Wie WA, jedoch zusätzlich Gewerbegebiete)
M = Gemischte Baufläche
MD = Dorfgebiet (Land- u. forstw. Betriebe, Einzelhandel, Wirtschaften, Gärtnereien, Handwerksbetriebe, Tankstellen)
MI = Mischgebiet (Wohn-, Geschäftsgebäude, nicht störende Gewerbe, Verwaltung)

Maß der baulichen Nutzung

Es kann vorgeschrieben werden, dass Sie ein-, zwei-, oder mehrgeschossig zu bauen haben. Keller- und Dachgeschoss werden hierbei nicht mitgerechnet.
Diese Ausweisung im Bebauungsplan lautet:

I, II u. mehr = Zahl der Vollgeschosse
II = Es dürfen höchstens 2 Geschosse gebaut werden
II im Kreis  = Es müssen 2 Geschosse gebaut werden
o = Offene Bauweise
g = Geschlossene Bauweise
E im Dreieck  = nur Einzelhäuser zulässig
D im Dreieck  = nur Doppelhäuser zulässig
ED im Dreieck = nur Einzel- u. Doppelhäuser zulässig

Baugrenzen

Die Festsetzung einer Baugrenze heißt, dass diese Linie von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.

Bauantrag

Der Bauantrag umfasst in der Regel folgende Bauvorlagen:
- Antragsvordruck (im Schreibwarenhandel erhältlich)
- Lageplan im Maßstab 1 : 500 (§§2 u. 3 BauVorlVO)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte im Maßstab 1 : 100)
- Baubeschreibung
- Berechnung der Grund- u. Geschossfläche bzw. Baumasse
- Berechnung der Geschosse, die keine Vollgeschosse sind
- Nachweis der notwendigen Einstellplätze
- Bautechnische Nachweise wie z.B. Statik
- Erklärung der Entwurfverfasser

Erschließung

Die Erschließung dient der völligen Baureifmachung des Grundstücks. Ein Grundstück ist erschlossen, wenn

- es an einer ausgebauten Straße liegt,
- sich die Abwässer schadlos beseitigen lassen,
- die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas u.s.w. gesichert ist.

Zur Erschließung gehören alle außerhalb des Grundstücks durchzuführende Maßnahmen, nicht dagegen die Vorgänge auf dem Baugrundstück selbst, z.B.

- die Anlage des Zufahrtsweges
- die Kosten der Ver- u. Entsorgungsanlage vom Hausanschluss bis ans öffentliche Netz

Notarkosten

Die Kosten setzen sich zusammen aus den Beurkundungsgebühren und den Eintragungsgebühren des Grundbuches. Die Höhe der Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis und dem Umfang der Kaufurkunde. Man rechnet ca. 1% bis 1,5% des Geschäftswertes.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer beträgt ab 1.1.2011 5 Prozent des Wertes der Gegenleistung. Die Notare sind verpflichtet den Finanzämtern alle beurkundeten grunderwerbsteuerlichen Vorgänge (z.B. Kaufverträge) mitzuteilen. Fällig ist die Grunderwerbsteuer nach Bekanntgabe des Grunderwerbsteuerbescheides innerhalb eines Monats.

Grundsteuer

Die Gemeinden erheben die Grundsteuer unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht. Bei Fragen zur Grundsteuer in der Samtgemeinde Scharnebeck, z.B. Höhe des Hebesatzes, wenden Sie sich bitte an:

Samtgemeinde Scharnebeck, Frau Schlachter, Tel.: 04136 /  907- 7 114

Versicherungen

Nachstehend listen wir die gängigen Versicherungen während und nach dem Hausbau auf. Für genauere Informationen wenden Sie sich an Ihre Versicherung.

 

Versicherungen wärend der Bauzeit:

Die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt) bietet Versicherungsschutz für Schäden am Bau, die durch unvorhergesehene Ereignisse (höhere Gewalt, Elementarereignisse, ungewöhnliche Witterungseinflüsse) entstehen. Die Versicherung beginnt mit Baubeginn und endet mit Einzug bzw. der Fertigstellung.

 

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung nimmt Ihnen die Haftpflichtrisiken ab, denen Sie als Bauherr ausgesetzt sind (z.B. Verkehrssicherungpflicht, Überwachungspflicht). Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten zugefügt werden.

 

Versicherungen nach der Fertigstellung des Hauses:

Die verbundene Wohngebäudeversicherung bietet in einem Vertrag Versicherungsschutz gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Diese Versicherung ist heute die Standardversicherung für Wohngebäude.