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Beantragung von Briefwahlunterlagen

Beantragung von Briefwahlunterlagen

 

Wer am Wahltag nicht persönlich wählen kann oder möchte, kann bis zum 08.09.2026 die Briefwahl beantragen. Sie haben die Möglichkeit, diese auch für eine etwaige Stichwahl mit zu beantragen. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt erst nach Eingang der Stimmzettel. Diese werden in KW. 34 erwartet, so dass vorgesehen ist, die Wahlunterlagen ab dem 17.08.2026 zu versenden.

Die Unterlagen für mögliche Stichwahlen können zusätzlich im Zeitraum 15.09.2026 bis 22.09.2026 angefordert werden.

Die Antragstellung ist wie folgt möglich:

  oder schriftlich mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder

  mit einem formlosen schriftlichen Antrag je Antragssteller per Post oder E-Mail.

 

Ein formloser Antrag muss folgende Angaben enthalten:

    Familienname

    Vorname

    Anschrift

    Geburtsdatum

Auf Wunsch werden die Briefwahlunterlagen auch an eine abweichende Versandanschrift gesendet.

Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich nicht zulässig!

Die Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen können auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Ein Vordruck hierfür befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.