Informationen zur Briefwahl für die Landtagswahl am 09.10.2022
Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Scharnebeck, die am Tag der Landtagswahl verhindert sind oder nicht in ihrem Wahlraum wählen möchten, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl erst ab der 36. Kalenderwoche zur Verfügung stehen. Die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl müssen spätestens am 09.10.2022, 18 Uhr, beim Landkreis Lüneburg eingegangen sein.
Für die Beantragung der Briefwahl haben Sie mehrere Möglichkeiten:
1. Die Briefwahlunterlagen können Sie schriftlich beantragen. Auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens, welches Sie bis zum 18.09.2022 für die Landtagswahl erhalten haben sollen, ist ein Formular für die Beantragung der Briefwahl aufgedruckt, welches Sie lediglich ausfüllen müssen. Zudem ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen auch per E-Mail an richter@scharnebeck.de oder per Fax unter 04136/907-7291 möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag folgende persönliche Daten von Ihnen enthalten muss:
- Vorname
- Nachname
- Anschrift
- Geburtsdatum
- ggf. abweichende Versandanschrift.
2. Sie können die Briefwahlunterlagen auch online beantragen.
à Briefwahlunterlagen hier online beantragen
3. Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen
Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich während der Öffnungszeiten der Samtgemeinde Scharnebeck unter Vorlage Ihres Wahlbenachrichtigungsanschreibens oder des Personalausweises beantragen. Hier können Sie die Wahlunterlagen gleich mitnehmen.
Für weitere Rückfragen melden Sie sich gern bei Frau Lena Richter, Telefonnummer: 04136/907-7211 oder richter@scharnebeck.de