Beitragsordnung des TuS Brietlingen v. 1925 e. V.
- Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§ 2 und 5 der Satzung.
- Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitrags-aufkommen der Mitglieder.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
- Beschlussfassung und Bekanntgabe
Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 24.02.2023 die nachfol-gende Beitragsordnung beschlossen. Die Beitragsordnung wird durch Aushang bekannt gemacht und tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
- Regelungen
Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlos-sen und ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungs-modalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Verein mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen, entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes. Der Wechsel von einer Beitragsgruppe zur nächsten wird automatisch vollzogen. Mitglieder, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und als Kind/Jugendlicher mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Mitglied im Verein wurden, werden dann automatisch als volljährig aktive Mitglieder übernommen. Der Nachweis über eine als Schüler, Azubi, Student.... begünstigte Mitgliedschaft ist selbständig vom Mitglied zu erbringen.
Ein Eintritt muss nach einer Probezeit von 4 Wochen erfolgen, ansonsten ist keine weitere Teilnahme an den Übungsstunden möglich.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Halbjahres möglich und muss dem Verein spätestens 2 Monate vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Halbjahr.
Der Jahres-Mitgliedsbeitrag wird als SEPA-Basis-Lastschrift unter Angabe der Gläubigeridentifikationsnummer des Vereins (DE97ZZZ00000617665) und der Mandatsreferenznummer des Mitgliedes zum 1. März abgebucht. Alternativ kann zum 1. März und zum 1. September jeweils der halbe Jahresbeitrag eingezogen werden. Gebühren, die durch fehlende Deckung bzw. falsche Angaben entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus Anlage B.
Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschrift-verfahren erhoben. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
Die Beitrags-, Gebühren und Umlageerhebung erfolgt durch elektronische Daten-verarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
Anlage A
Grundbeiträge monatlich in €
Einzelmitglied über 21 Jahre 15,00 €
Kinder/Jugendliche, Schüler, Auszubildende, Studenten (gegen Nachweis) 9,00 €
Familien einschließlich Kinder unter 21 Jahre 28,00 €
Aufnahmegebühr pro Beitragszahler 6,00 €
Spartenbeitrag Badminton 6,00 €
Spartenbeitrag Badminton Kind 3,00 €
Ehrenmitglieder (ggf. freiwillige Beitragszahlung) frei
Schiedsrichter frei
Anlage B
Mahngebühren und Kosten für eine Rückbuchung werden auf den fälligen Beitrag aufgeschlagen.
Für Erinnerungen an die Beitragszahlung 3,00 €
1. Mahnung 3,00 €
2. und letzte Mahnung 5,00 €
Bei gerichtlichen Mahnbescheiden alle zusätzlichen Kosten.
‹ zurück